ABGB § 1041
UStG § 1
Die Höhe des Verwendungsanspruchs für die rechtsgrundlose Benützung einer Sache richtet sich nach der erzielten Ersparnis. Der Zuspruch von Umsatzsteuer kommt mangels Vorliegens der Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerpflicht nicht in Betracht.