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Keine Arzthaftung nach Geburt von Drillingen anstelle von Zwillingen

RechtsprechungSchadenersatzZak 2008/578Zak 2008, 336 Heft 17 v. 30.9.2008

ABGB § 1295 Abs 1, § 1299

Ein Fehler des behandelnden Arztes, der zur unerwünschten Geburt eines gesunden Kindes führt ("wrongful conception"; hier: Geburt von Drillingen anstatt von Zwillingen), löst keine schadenersatzrechtliche Haftung für den Unterhaltsaufwand aus, weil das Kind nicht als Schaden angesehen werden kann.

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