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Europäisches Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten

In aller KürzeZak 2008/560Zak 2008, 322 Heft 17 v. 30.9.2008

In BGBl III 2008/124 wurde das Europäische Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten kundgemacht. Das Übereinkommen tritt am 1. 10. 2008 in Kraft. Es behandelt vor allem prozessuale Rechte von Minderjährigen in familienrechtlichen Verfahren, die in Österreich aber ohnehin bereits umgesetzt sind. Weitere Vertragsstaaten sind Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Mazedonien, Polen, Slowenien, die Tschechische Republik, Türkei, Ukraine sowie Zypern.

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