Die Kategoriebeträge im MRG haben sich dem Verbraucherpreisindex entsprechend erhöht (Kundmachung der BMJ in BGBl II 2008/295 vom 22. 8. 2008). Die neuen Beträge, die in der letzten Spalte der folgenden Tabelle angegeben sind, sind seit 1. 9. 2008 mietrechtlich wirksam. Der Plan des BMJ, die Erhöhung als inflationslindernde Maßnahme im Weg einer Anhebung des Schwellenwerts auf 10 % aufzuschieben, ist an Meinungsverschiedenheiten der Koalitionsparteien gescheitert.