Abweichend von der Rsp geht die Autorin davon aus, dass eine Feststellungsklage über einen Gewährleistungsanspruch mangels rechtlichen Interesses ausscheidet.
Abweichend von der Rsp geht die Autorin davon aus, dass eine Feststellungsklage über einen Gewährleistungsanspruch mangels rechtlichen Interesses ausscheidet.