Seite 282
Laut einer Kundmachung des Bundeskanzlers (BGBl III 2008/95) ist Japan dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) beigetreten.
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Laut einer Kundmachung des Bundeskanzlers (BGBl III 2008/95) ist Japan dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) beigetreten.