Zu HG Wien 1 R 206/07a = Zak 2008/ 355, 202: Wenn ein Fluggast aufgrund des verspäteten Abflugs den bei derselben Fluglinie gebuchten Anschlussflug versäumt und deshalb erst am nächsten Tag zum Zielflughafen weiterbefördert wird, liegt keine bloße Verspätung, sondern ein Fall der Nichtbeförderung iSd Fluggäste-VO 261/2004 vor.