Der Beitrag enthält mehrere Vorschläge für eine Reform des Erbrechts. Anders als Rabl/Spitzer (Die Presse 20. 5. 2007) tritt die Autorin dafür ein, den Pflichtteilsanspruch beizubehalten, befürwortet aber eine Erweiterung der Möglichkeiten zur Pflichtteilsentziehung. Sie schlägt vor, das Fehlen eines Naheverhältnisses im Todeszeitpunkt als einzigen, generellen Enterbungsgrund einzuführen. Zugunsten der Erben sollte die Möglichkeit einer Stundung oder Ratenzahlung des Pflichtteils geschaffen werden, um den Zwang zur Veräußerung erhaltenswerter Nachlassgegenstände (Wohnung, Unternehmen) zu vermeiden. Außerdem sollte der Gestaltungsspielraum des Erblassers bei der Hinterlassung des Pflichtteils erweitert werden, insb durch die Zulassung eines Rentenvermächtnisses.