ABGB § 140
Eine Lohnsteuerrückvergütung erhöht die Unterhaltsbemessungsgrundlage im Jahr des tatsächlichen Zuflusses; sie ist auf das gesamte Jahr aufzuteilen.
Ein unterhaltspflichtiger Elternteil, der aufgrund saisonaler Arbeitslosigkeit höhere Lohnsteuerbeträge im Weg der Arbeitnehmerveranlagung zurückerhalten kann, ist bei sonstiger Anspannung verpflichtet, nicht die im EStG vorgesehene fünfjährige Veranlagungsfrist auszuschöpfen, sondern die Arbeitnehmerveranlagung jährlich vorzunehmen.