Zu 6 Ob 261/07m = Zak 2008/368: In der Vereinbarung eines Benützungsentgelts im Heimvertrag für die Zeit zwischen dem Tod des Heimbewohners und der Zimmerräumung liegt grundsätzlich keine gröbliche Benachteiligung.
Zu 6 Ob 261/07m = Zak 2008/368: In der Vereinbarung eines Benützungsentgelts im Heimvertrag für die Zeit zwischen dem Tod des Heimbewohners und der Zimmerräumung liegt grundsätzlich keine gröbliche Benachteiligung.