Am 1. 7. 2008 ist eine kurz zuvor in BGBl II 2008/222 kundgemachte V der BMJ in Kraft getreten, die Änderungen der ERV 2006 enthält. Die Änderungen betreffen den elektronischen Rechtsverkehr in Firmenbuchsachen und ermöglichen insb die Übermittlung von Eingaben bzw Urkunden als PDF-Anhang.