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Kauf von Staatsanleihen - Beratungspflicht der Bank über das Bonitätsrisiko

RechtsprechungSchadenersatzZak 2008/400Zak 2008, 237 Heft 12 v. 1.7.2008

ABGB § 1295 Abs 1, § 1299

WAG 1997: § 15 Abs 1

Im Zuge der Beratung über den Kauf von Staatsanleihen muss die Bank den Anleger auch über die vorliegende Bewertung des Bonitätsrisikos durch eine Rating-Agentur und deren Bedeutung informieren.

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