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Höhere Zahlungen an obsorgeberechtigten Elternteil müssen pflegschaftsgerichtlich genehmigt werden

RechtsprechungFamilienrechtZak 2008/391Zak 2008, 233 Heft 12 v. 1.7.2008

ABGB § 6, § 7, § 149 Abs 1, § 234

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