vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung des Sportverbands gegenüber Teilnehmern des veranstalteten Trainingslagers

RechtsprechungSchadenersatzZak 2008/375Zak 2008, 219 Heft 11 v. 17.6.2008

ABGB § 1295 Abs 1, § 1298, § 1313a

Als Veranstalter hat ein Sportverband gegenüber den Teilnehmern des von ihm organisierten und finanzierten Trainingslagers vertragliche Verkehrssicherungspflichten. Für ein Verschulden des Betreibers der während des Trainings benützten Sportanlage haftet er aufgrund der Erfüllungsgehilfenhaftung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte