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Zwangsverwaltung trotz vorrangiger Abbauservitut

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2008/347Zak 2008, 199 Heft 10 v. 3.6.2008

EO § 97, § 119, § 129 Abs 2

ABGB § 472, § 509, § 1090

Mit einem Abbauvertrag, bei dem es sich um ein Dauerschuldverhältnis eigener Art mit Kauf- und Pachtelementen handelt, erhält der Vertragspartner des Liegenschaftseigentümers für die Dauer des Vertragsverhältnisses das Recht, den Boden zur Gewinnung von Abbauprodukten zu benützen.

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