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Kettenauffahrunfall - Haftung für unmittelbar erst durch Folgeunfall verursachte Schockschäden

RechtsprechungSchadenersatzZak 2008/340Zak 2008, 196 Heft 10 v. 3.6.2008

ABGB § 1295 Abs 1, § 1302, § 1325

EKHG § 8 Abs 2

Bei einem Kettenauffahrunfall auf einer Autobahn steht sowohl der Primärunfall als auch jeder Folgeunfall in einem adäquaten Kausalzusammenhang mit den Schäden, die durch die nachfolgenden Auffahrunfälle verursacht werden.

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