Der Liefervertrag ist ein von Gesetz, Rsp und Lehre nicht definierter Vertrag. Der Begriff wird zwar häufig in der Praxis verwendet, jedoch nie präzisiert oder auch genauer umschrieben. Zwei Elemente spielen bei einem Liefervertrag die tragende Rolle: Einerseits ist ein derartiger Vertrag auf eine gewisse Dauer angelegt, andererseits interessiert der jeweilige Vertragstypus. Die Unterscheidung zwischen Ziel- und Dauerschuldverhältnis erscheint in Hinblick auf Gestaltungsrechte wie Kündigung und außerordentliche Kündigung als notwendig. In diesem Beitrag werden Grundlagen und verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten eines Liefervertrages aufgezeigt.