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Diebstahl der Bankomatkarte und Ausspähen des Codes - Sorgfaltspflichten des Karteninhabers

RechtsprechungSchuldrechtZak 2007/269Zak 2007, 153 Heft 8 v. 8.5.2007

ABGB §§ 879, 1295 Abs 1, §§ 1297, 1304, 1400

Es ist grundsätzlich zulässig, das Risiko des Diebstahls der Bankomatkarte in den AGB dem Karteninhaber zuzuweisen.

Vom Karteninhaber zu verlangen, dass er ein Ausspähen des PIN-Codes während der Bargeldabhebung an einem Bankomaten auch ohne konkreten Anlass durch das Abdecken des Tastenfelds mit der zweiten Hand oder mit einer besonderen Körperhaltung (Verrenkung) verhindert, überspannt dessen Sorgfaltspflichten.

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