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Freiwillige Zuwendungen von Angehörigen sind kein Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten

RechtsprechungFamilienrechtZak 2007/227Zak 2007, 132 Heft 7 v. 24.4.2007

EheG § 66

Freiwillige, jederzeit widerrufliche Zuwendungen eines Angehörigen an den Unterhaltsberechtigten sind nicht als Eigeneinkommen auf dessen Unterhaltsanspruch anzurechnen.

OGH 31. 1. 2007, 3 Ob 280/06g

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