Der Beitrag gibt zunächst einen kurzen Überblick zu den Regelungen, die international für die Beziehung zwischen dem Kind und dem neuen Lebensgefährten bzw Ehegatten des obsorgeberechtigten Elternteils gelten. Daraus leitet die Autorin anschließend Grundlinien für eine moderne Lösung für „Patchworkfamilien“ ab, die ihrer Ansicht nach in der Möglichkeit der Übertragung der (Mit-)Obsorge auf den Stiefelternteil nach längerem Zusammenleben zu finden ist. Da das Kindeswohl die oberste Maxime darstelle, müsse auch eine faktische Eltern-Kind-Beziehung geschützt bzw berücksichtigt werden. Ob zwischen dem leiblichen Elternteil und seinem faktisch die Elternrolle wahrnehmenden Partner eine Ehe oder eine verschieden- oder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft bestehe, sei irrelevant.