vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Außerstreitverfahren - Duldung der Besichtigung durch andere Miteigentümer

RechtsprechungSachenrechtZak 2007/194Zak 2007, 113 Heft 6 v. 3.4.2007

ABGB § 838a

Streitigkeiten zwischen den Miteigentümern über die Verwaltung und Benützung der gemeinsamen Sache sind nach dem seit 1. 1. 2005 geltenden § 838a ABGB im Außerstreitverfahren zu entscheiden.

Um für den Verkauf seines Liegenschaftsanteils ein Schätzgutachten erstellen zu können, begehrte ein Miteigentümer, einen anderen Teilhaber zur Duldung der Besichtigung jener Räume zu verpflichten, die diesem zur ausschließlichen Benützung zugewiesen sind; auch dieser Rechtsstreit gehört gem § 838a ABGB in das Außerstreitverfahren, weil er die Benützung der Sache betrifft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte