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Außerstreitverfahren - bedingte Inanspruchnahme einer Person unzulässig

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2007/165Zak 2007, 97 Heft 5 v. 20.3.2007

AußStrG nF: § 2 Abs 1 Z 2

NWG § 1

Auch im Außerstreitverfahren (hier: Notwegeverfahren) ist es unzulässig, eine Partei bedingt für den Fall der Abweisung des primär gegen eine andere Person gerichteten Begehrens in Anspruch zu nehmen.

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