Gem § 30 Abs 2 Z 3 2. Fall MRG kann der Mietvertrag gekündigt werden, wenn der Mieter durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet. Der Beitrag fasst zunächst die Grundsätze*) zusammen, die die Rsp auf diesen Kündigungsgrund anwendet, und stellt anschließend in einer Tabelle die aktuellen Einzelfallentscheidungen der letzten Jahre zum Vorliegen dieses Kündigungsgrunds dar.