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Thöny, Anmerkung zu ZVR 2007/29.

LiteraturübersichtSchadenersatzZak 2007/101Zak 2007, 60 Heft 3 v. 13.2.2007

Zu 8 Ob 58/06x = Zak 2006/543: Wie den Rennveranstalter trifft auch den Schilift- und Pistenbetreiber wegen der Gefährlichkeit des Wettkampfsports eine strengere (vertragliche) Verkehrssicherungspflicht gegenüber den teilnehmenden Schifahrern, wenn er einen Teil der Schipiste für ein von Dritten veranstaltetes Schirennen bzw Training abgrenzt.

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