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Einparken vor einer herannahenden Straßenbahn

RechtsprechungSchadenersatzZak 2007/88Zak 2007, 57 Heft 3 v. 13.2.2007

ABGB § 1295 Abs 1, § 1311

StVO § 28 Abs 2

Ausgehend von Straßenbahngleisen darf nur dann rückwärts in eine Parklücke eingeparkt werden, wenn der Gleisbereich vor dem Herannahen einer Straßenbahn verlassen werden kann; ansonsten muss der Einparkvorgang abgebrochen und die Fahrt nach vorne fortgesetzt werden. Herannahend ist eine Straßenbahn, sobald ihre Entfernung ungefähr ihrem Betriebsbremsweg entspricht.

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