vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Scheil, Verbandsverantwortlichkeit der Eigentümergemeinschaft, wobl 2006, 349.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtZak 2007/60Zak 2007, 40 Heft 2 v. 30.1.2007

Nach Ansicht des Autors kann auch die Eigentümergemeinschaft nach dem VerbandsverantwortlichkeitsG (Unternehmensstrafrecht) für gerichtlich strafbare Handlungen oder Unterlassungen des Verwalters bzw des eigenverantwortlich tätigen Sachbearbeiters der Hausverwaltung sowie - in eingeschränktem Maß - für Handlungen sonstiger Mitarbeiter der Verwaltung, des angestellten Hausbesorgers und sogar selbstständiger Reinigungskräfte strafrechtlich verantwortlich sein. In Betracht kämen insb Abgabenhinterziehungen und fahrlässige Körperverletzungen wegen Verstoßes gegen Erhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten. Wenn sich die Straftat gegen die Eigentümergemeinschaft selbst richte (zB Veruntreuung durch den Verwalter), bestehe natürlich keine Verantwortlichkeit; dem gleichzuhalten sei die Schädigung eines Miteigentümers. Die Geldbuße reiche im Fall der Eigentümergemeinschaft von zwei bis 90.000,- €. Entschärft werde die strafrechtliche Haftung durch das weitgehende Verfolgungsermessen der Staatsanwaltschaft bzw der Finanzstrafbehörde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte