vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verjährungshemmung bei Schadenersatzansprüchen für ärztliche Fehler

RechtsprechungSchadenersatzZak 2007/50Zak 2007, 36 Heft 2 v. 30.1.2007

ÄrzteG § 58a Abs 1

ABGB § 1295 Abs 1 , § 1489

§ 58a Abs 1 ÄrzteG sieht eine Fortlaufshemmung der Verjährung von Schadenersatzansprüchen für ärztliche Fehler vor, sobald ein Patientenanwalt oder eine Schlichtungsstelle schriftlich um Vermittlung ersucht wurde bzw der Arzt, der Haftpflichtversicherer oder der Rechtsträger der Krankenanstalt schriftlich die Bereitschaft zu Vergleichsverhandlungen erklärt hat. Die Erklärung einer der genannten Personen löst die Verjährungshemmung gegenüber allen Ersatzpflichtigen aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte