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Gerichtliche Hinterlegung durch Treuhänder wegen Konflikts zwischen den Treugebern

RechtsprechungSchuldrechtZak 2007/44Zak 2007, 33 Heft 2 v. 30.1.2007

ABGB § 1425

Im Fall eines Konflikts zwischen den Treugebern (insb über die Erfüllung der Ausfolgungsbedingungen) und einer unklaren Sach- und Rechtslage kann der mehrseitige Treuhänder das Treugut nach stRsp gerichtlich hinterlegen. Auch einem rechtskundigen Treuhänder ist nicht zumutbar, strittige Tatumstände zu erheben.

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