ABGB § 140
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil die bisherige Wohnung anlässlich der Trennung dem betreuenden Elternteil überlassen hat und ein zeitliches Naheverhältnis zwischen Trennung und Kreditaufnahme besteht, kann er die Raten für den Wohnkredit, den er zur Anschaffung, Adaptierung bzw Einrichtung seiner neuen Wohnung aufnehmen musste, grundsätzlich von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abziehen.