In Fortsetzung der bisherigen Beiträge zum Bewilligungs- (Zak 2006/601, 350) und Aufschiebungsverfahren (Zak 2007/185, 103) werden im Folgenden Praktikertipps zum exekutionsrechtlichen Kostenrecht dargestellt. Stets ist beim Kostenrecht die hier vorhandene Regionalisierung der Rsp zu beachten: Im Hinblick auf die Revisionsrekursbeschränkung des § 528 Abs 2 Z 3 ZPO (iVm § 78 EO) weist die Rsp im Kostenrecht auch und insb im ExVerfahren (§ 78 EO) große Unterschiede nach einzelnen Landesgerichtssprengeln auf. Eine Analyse der veröffentlichten Rsp durch elektronische Datenbanken2), Entscheidungssammlungen oder aktuelle Zeitschriften und Monografien ist hier deshalb besonders angebracht.