Vor Kurzem hat der Entwurf des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2008 (BRÄG 2008) den Ministerrat passiert. Die Regierungsvorlage (303 BlgNR 23. GP ) sieht zahlreiche Änderungen im Berufsrecht von Rechtsanwälten, Notaren, Gerichtssachverständigen und Gerichtsdolmetschern vor. Ua sollen die für den Zugang zu den klassischen Rechtsberufen erforderlichen Mindeststudieninhalte neu festgelegt werden; weiterhin wird ein mindestens vierjähriges rechtswissenschaftliches Universitätsstudium erforderlich sein. Im Gebührenrecht für Gerichtssachverständige und -dolmetscher ist die Einführung einer gestaffelten Rahmengebühr geplant, um die Gebührenbestimmung transparenter und einfacher zu machen.

