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Kocholl, Die Haftungsfreizeichnung bei Personenschäden, ZVR 2006, 512.

LiteraturübersichtSchadenersatzZak 2007/30Zak 2007, 20 Heft 1 v. 16.1.2007

Nach Ansicht des Autors führt das allgemeine Verbot eines Haftungsausschlusses für Personenschäden gegenüber Verbrauchern in § 6 Abs 1 Z 9 KSchG zu gravierenden Wertungswidersprüchen. Diese Regelung gehe außerdem über die europarechtlichen Mindestanforderungen hinaus. Abzulehnen sei auch die Tendenz, das Verbot über § 879 ABGB auf Nicht- Verbraucherverträge auszudehnen.

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