vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ladner/Hofer, Die Besteuerung der Mietzinsrücklage, immolex 2006, 331.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtZak 2007/28Zak 2007, 20 Heft 1 v. 16.1.2007

Als Ersatz für die vom VfGH (G 28/00 ua = ARD 5467/9/2004) aufgehobene Vorgängerregelunghat die WRN 2006 mit § 20 Abs 1 Z 2 lit f MRG wieder einen pauschalen Abzug von der Hauptmietzinsreservezur Berücksichtigung der Steuerbelastung des Vermieters eingeführt: Sofern in dem Kalenderjahr keine gem §§ 18 ffMRG erhöhten Hauptmietzinse vereinnahmt werden, kann der Vermieter in der Hauptmietzinsabrechnung 35 % (beiEinkommensteuerpfl icht) bzw 25 % (bei Körperschaftssteuerpfl icht) des Gewinns als Ausgabe ausweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte