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Zustellung an den Betroffenen anstatt an den Sachwalter - keine Heilung

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2007/22Zak 2007, 18 Heft 1 v. 16.1.2007

ZustG §§ 7, 9

Wenn nicht der Sachwalter, sondern der prozessunfähige Betroffene als Empfänger bezeichnet und an diesen zugestellt wurde, ist die Zustellung unwirksam. Seit der Novellierung des ZustG durch BGBl I 2004/10 (in Kraft seit 1. 3. 2004) heilt dieser Zustellmangel nicht mehr dadurch, dass der Betroffene das Schriftstück seinem Sachwalter übergibt.

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