Im Kindesunterhaltsrecht werden einige (Orientierungs-)Werte verwendet, die sich jährlich verändern. Dies betrifft insb die Belastungsgrenze, die Selbsterhaltungsfähigkeit und die Unterhaltsvorschussbeträge, die von den Ausgleichszulagenrichtsätzen abhängen. In Fortsetzung des Beitrags Zak 2006, 8, sind im Folgenden die aktuellen Werte für 2007 und - zum Teil mit Beispielen - ihre Anwendung dargestellt1).
1. Regelbedarf