Als Reaktion auf den - auf Kritik gestoßenen - Vorschlag, im Rahmen der Verfassungsreform einen Justizanwalt zu schaffen, hat die Justiz mit 2. 11. 2007 bei den Oberlandesgerichten Justiz-Ombudsstellen eingerichtet.
Die als Ombudsleute tätigen Richter sollen Beschwerden nachgehen, gerichtliche Entscheidungen erläutern und Missverständnisse klären, ohne dabei zugunsten einer Partei in das Verfahren einzugreifen.