ABGB § 472, § 474
Die Begründung einer Eigentümerservitut ist nicht möglich. Dienstbarkeiten können nur an fremden Sachen begründet werden.
OGH 13. 7. 2007, 5 Ob 118/07z
ABGB § 472, § 474
Die Begründung einer Eigentümerservitut ist nicht möglich. Dienstbarkeiten können nur an fremden Sachen begründet werden.
OGH 13. 7. 2007, 5 Ob 118/07z