UVG § 4 Z 1, § 20 Abs 1 Z 4 lit a
Das spätere Bekanntwerden eines Dienstgebers des Unterhaltsschuldners rechtfertigt nicht die Einstellung der wegen Aussichtslosigkeit einer Exekutionsführung gewährten Unterhaltsvorschüsse.
UVG § 4 Z 1, § 20 Abs 1 Z 4 lit a
Das spätere Bekanntwerden eines Dienstgebers des Unterhaltsschuldners rechtfertigt nicht die Einstellung der wegen Aussichtslosigkeit einer Exekutionsführung gewährten Unterhaltsvorschüsse.