Der OGH hat sich in der jüngeren Vergangenheit mehrfach mit Fragen im Zusammenhang mit Sparbüchern nach § 32 Abs 4 Z 2 BWG beschäftigt, dabei jedoch deren wertpapierrechtliche Einordnung offengelassen. Die E 7 Ob 65/06v, 8 Ob 22/07d und 10 Ob 61/07d geben daher Anlass, sich mit diesem Problemkreis auseinanderzusetzen.