Zu 8 Ob 108/06z = Zak 2007/119, 74: Ob beide primären Gewährleistungsbehelfe (Verbesserung und Austausch) für den Übergeber iSd § 932 Abs 4 ABGB mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden sind und sich der Übernehmer deshalb auf die sekundären Behelfe Preisminderung bzw Wandlung verweisen lassen muss, hängt vom Verhältnis zwischen den erforderlichen Aufwendungen und der Bedeutung des Mangels für den Übernehmer ab.