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Anfechtbarkeit des Beschlusses auf Fortsetzung eines Außerstreitverfahrens

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2007/529Zak 2007, 298 Heft 15 v. 4.9.2007

AußStrG nF: § 26 Abs 4, § 45

ABGB § 810 Abs 2

§ 26 Abs 4 AußStrG nF schließt nur die gesonderte Anfechtung des Beschlusses auf Fortsetzung des unterbrochenen Verfahrens aus; im Rekurs gegen die Entscheidung über die Sache ist der verfahrensleitende Beschluss hingegen anfechtbar. Ausnahmsweise ist auch ein selbstständiger Rekurs möglich, wenn die in der Hauptsache ergangene Entscheidung mangels Beschwer nicht bekämpft werden kann oder wegen der bereits gefassten zweit-

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