JN § 104
Mit der Bundesbahnreform wurden die Österreichischen Bundesbahnen im Jahr 2004 mit ihrem nach Abspaltungen anderer Gesellschaften verbleibenden Restvermögen in die ÖBB-Infrastruktur Bau AG umgewandelt (§ 29 BundesbahnG). Dabei änderten sich nur Name und Rechtsform, das Rechtssubjekt blieb identisch.