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Nachweis einer Gerichtsstandsvereinbarungnach der Bundesbahnreform

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2007/526Zak 2007, 298 Heft 15 v. 4.9.2007

JN § 104

Mit der Bundesbahnreform wurden die Österreichischen Bundesbahnen im Jahr 2004 mit ihrem nach Abspaltungen anderer Gesellschaften verbleibenden Restvermögen in die ÖBB-Infrastruktur Bau AG umgewandelt (§ 29 BundesbahnG). Dabei änderten sich nur Name und Rechtsform, das Rechtssubjekt blieb identisch.

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