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Keine Einsicht des pflichtteilsberechtigten Kindes in den Sachwalterschaftsakt des Erblassers

RechtsprechungFamilienrechtZak 2007/510Zak 2007, 293 Heft 15 v. 4.9.2007

AußStrG nF: §§ 22, 141

ZPO § 219

Das pflichtteilsberechtigte Kind des verstorbenen Betroffenen hat kein Recht auf Akteneinsicht in den Sachwalterschaftsakt, weil ihm - abgesehen von der in § 141 AußStrG nF angeordneten Vertraulichkeit - schon ein rechtliches Interesse (§ 219 ZPO iVm § 22 AußStrG nF) fehlt; der Wunsch, die Gebarung des Sachwalters zu prüfen, reicht dafür nicht aus.

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