Die Verordnung „Rom II“ (im Folgenden „VO“) wird im Bereich des außervertraglichen Kollisionsrechts das IPRG ablösen: In dem Beitrag wird beleuchtet, welche Änderungen die Verordnung für Österreich bringen wird.
Die Verordnung „Rom II“ (im Folgenden „VO“) wird im Bereich des außervertraglichen Kollisionsrechts das IPRG ablösen: In dem Beitrag wird beleuchtet, welche Änderungen die Verordnung für Österreich bringen wird.