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Machold, ÖZVV und Vertrauensschutz, ecolex 2007, 492.

LiteraturübersichtFamilienrechtZak 2007/495Zak 2007, 280 Heft 14 v. 21.8.2007

Die Autorin weist darauf hin, dass die Eintragung der Errichtung und des Wirksamwerdens im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) keine konstitutive Voraussetzung für die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht ist. Gem § 284h Abs 2 ABGB sei jedoch das Vertrauen eines gutgläubigen Dritten auf den Eintritt des Vorsorgefalls geschützt, wenn ihm die Registrierung des Wirksamwerdens im ÖZVV vorgelegt wurde.

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