ABGB § 1295 Abs 1, § 1311
StVO § 9 Abs 2, § 76 Abs 4 lit a
Obwohl sich der Fußgänger der Fahrbahn in der erkennbaren Absicht genähert hat, den Schutzweg zu benützen, ist ihm ein Verstoß gegen das Schutzgesetz des § 76 Abs 4 lit a StVO vorzuwerfen, wenn er den Schutzweg innerhalb des Anhaltewegs eines herannahenden Fahrzeugs betritt.