ABGB § 924
Die Vermutung, dass innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe hervorkommende Mängel bereits im Übergabezeitpunkt vorhanden waren, ist auch auf Werkverträge und grundsätzlich auch bei gebrauchten Sachen anwendbar. Bei älteren Fahrzeugen mit hohem Kilometerstand können die innerhalb eines halben Jahres auftretenden Mängel jedoch nicht generell auf den Übergabezeitpunkt zurückgeführt werden.