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Verhandlungsfreie Sommerzeit

ThemaMag. Wolfgang KolmaschZak 2007/403Zak 2007, 231 Heft 12 v. 10.7.2007

1. Fristentabelle

Wann enden prozessuale Fristen, die durch die verhandlungsfreie Zeit von 15. 7. bis 25. 8. 2007 gehemmt werden?1)1)Die Zak-Fristentabellen folgen der stRsp (zuletzt 1 Ob 274/06k und 8 Ob 109/06x ), nach der eine vierwöchige Frist im Fall der Zustellung während der verhandlungsfreien Zeit am 3. 2. (Winter) bzw 22. 9. (Sommer) endet, sofern es sich nicht (wie im September 2007) um einen Samstag, Sonntag oder Feiertag handelt. Beachte jedoch die Kritik von H. Schumacher (Rechtsmittelfristen bei Zustellung der Entscheidung in der verhandlungsfreien Zeit, AnwBl 2006, 583; dazu Zak 2006/726, 420). Seiner Ansicht nach läuft die Frist um einen Tag länger und endet erst am 4. 2. bzw 23. 9.

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