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Freiwillige Schulimpfung durch Amtsarzt ist keine hoheitliche Tätigkeit

RechtsprechungSchadenersatzZak 2007/390Zak 2007, 219 Heft 11 v. 26.6.2007

AHG §§ 1, 9 Abs 1

Eine freiwillige, aufgrund der Zustimmung der Eltern vorgenommene Impfung eines Kindes in der Schule durch einen Amtsarzt erfolgt nicht im Rahmen der Hoheits-, sondern der Privatwirtschaftsverwaltung.

OGH 27. 3. 2007, 1 Ob 271/06v

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