vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bei Wohnsitzgericht geklagter Verbraucher kann sich nicht auf unwirksame Schiedsklausel berufen

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2007/357Zak 2007, 199 Heft 10 v. 12.6.2007

KSchG § 6 Abs 2 Z 7, § 14 Abs 1

ZPO § 577 (vor SchiedsRÄG 2006)

Ob Schiedsklauseln in Verbrauchergeschäften vor Inkrafttreten des § 6 Abs 2 Z 7 KSchG am 1. 1. 2004 überhaupt rechtswirksam vereinbart werden konnten, bleibt offen. Die Schiedsvereinbarung ist jedenfalls unwirksam, wenn der Tagungsort des vereinbarten Schiedsgerichts entgegen § 14 Abs 1 KSchG keine Nahebeziehung zum Verbraucher (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthaltsort, Beschäftigungsort) aufweist. Der bei seinem Wohnsitzgericht geklagte Verbraucher kann sich nicht auf die unwirksame Schiedsvereinbarung berufen und die Unzuständigkeit des ordentlichen Gerichts einwenden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte